Liebe Autofahrer, wir scheiben das Jahr 1934: Das Reichsverkehrsministerium erlässt zum 01. Oktober die erste Reichs-Straßen-Verkehrs-Ordnung und mit ihr die sogenannte allgemeine Radwegebenutzungspflicht.
Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.
64 Jahre später, 1998, wurde diese allgemeine Radwegebenutzungspflicht mit der Straßenverkehrsnovelle wieder abgeschafft. Seitdem müssen nur noch Radwege benutzt werden, die durch das bekannte blaue Symbol gekennzeichnet sind. Aber auch diese nur dann, wenn die Benutzung des Radwegs "zumutbar" ist. Er darf also nicht zugestellt, zugeparkt oder voller Schnee sein.
Dies bedeutet: In der Regel muss ein Radfahrer nicht einen vorhandenen Radweg benutzen. Seit 18 Jahren ist dies mittlerweile so. Die Abschaffung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht hat Volljährigkeit erreicht.
Oder wie es muenchen.de schreibt:
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2010 dürfen Radfahrer nur dort zur Benutzung der Radwege gezwungen werden, wo das Fahren auf der Straße eine "konkrete Gefahr" bedeutet. Vielmehr sollen Radfahrer überall dort, wo es möglich ist, auf der Straße im Fließenden Verkehr mitfahren dürfen.
Auch der ADAC hat dazu eine Meinung und erklärt es.
Lieber Pisslieferant, mit dem ich mir eben ein Brüllgefecht liefern musste, weil du weder die Begriffe "Angebotsradweg", "Pflichtradweg", "Benutzungspflicht", noch eine 18 Jahre alte Regeländerung kanntest: Personen wie dir sollte man den Führerschein entziehen, sofort, ohne jegliche Milde. Regelkonform fahrende Radfahrer anpöbeln? Neben einem Angebotsradweg? Der selbst dann nur ein Angebot wäre, wenn er benutzungspflichtig wäre, da die Auffahrt zu diesem Radweg von einem Sportwagen blockiert wurde? Und das alles nur 100 Meter hinter der Kreuzung, wo vor wenigen Tagen der elfte Radfahrer in 2016 getötet wurde? Ganz großes Tennis!
Und wo wir gerade dabei sind: Ein Schutzstreifen - das ist der kleine, aufgemalte Radweg mit den gestrichelten Linien - ist ebenfalls ein Angebotsradweg. Kein Radfahrer ist gezwungen, dort zu fahren. In der Regel ist es sogar gefährlich, dort zu fahren, weil Radfahrer nicht den passenden Abstand zu ruhendem Verkehr einhalten können und deshalb, trotz Rechtsfahrgebot, auf oder links neben der gestrichelten Linie zu fahren haben. Und ihr, liebe Autofahrer, müsst beim Überholen eines auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrers ebenfalls den normalen Sicherheitsabstand von 1,5 Meter einhalten. Und auf einem Schutzstreifen besteht Parkverbot. Dafür braucht es auch kein spezielles Parkverbotsschild. Das ist seit mittlerweile 7 Jahren so geregelt. Ihr habt einen Führerschein. Ich nicht. Lernt die Regeln!